Ob die Errichtung und der Betrieb des Energiespeicher Riedl sowie der Organismenwanderhilfe zulässig sind, entscheidet das Landratsamt Passau. Hierzu sind Planfeststellungsverfahren mit integrierten Umweltverträglichkeitsprüfungen durchzuführen. Im Planfeststellungsverfahren werden alle einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die Belange der Anliegerinnen und Anlieger berücksichtigt.
Für die Durchführung dieses Verfahrens hat die Donaukraftwerk Jochenstein AG (Vorhabenträgerin) aussagekräftige Antragsunterlagen bereitgestellt. Darin werden die Projekte ausführlich beschrieben und dargestellt. Es erfolgt eine umfangreiche Präsentation der Eingriffe und Auswirkungen des Vorhabens.
2016 haben sich nach Veröffentlichung der Antragsunterlagen sowohl Fachbehörden als auch die Öffentlichkeit beim Projekt eingebracht. Die dabei ermittelten Aspekte sind anschließend in die Planungen bzw. eine Adaption der Antragsunterlagen geflossen. Daraufhin wurden unter anderem der Bauablauf sehr detailliert ausgearbeitet und neue Immissionsprognosen erstellt. Alle umweltfachlichen Bestandserhebungen und die darauf beruhenden Bewertungen wurden auf ihre Aktualität überprüft und bei Bedarf angepasst bzw. aktualisiert. In diesem Zusammenhang wurden vollständig neue UVP-Berichte (Umweltverträglichkeitsprüfung) erstellt, die eine Betrachtung und Bewertung aller gesetzlich vorgesehenen Schutzgüter umfassen. Zu diesen Gütern zählen etwa die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Klima und kulturelles Erbe.
Die Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen erfolgte vom 12. Juli bis 11. August 2022 in den Anliegergemeinden in Bayern und Oberösterreich. Bis 12. September 2022 konnten Bürger neue Einwendungen zu den Genehmigungsverfahren abgeben.
Vom 09. bis 25. Oktober 2023 wurden vom Landratsamt Passau die Erörterungstermine im Landkreissaal auf Schloss Neuburg am Inn abgehalten. An diesen Terminen wurden mit den behördlichen Sachverständigen, den Gutachtern der Vorhabenträgerin und den Einwendern Fragen zu den Vorhaben erörtert. Der Zeitplan und Ablauf wurde vom Landratsamt Passau ausgearbeitet, sodass für jeden Tag bestimmte Themen vorgegeben waren. Jede Person konnte seine Fragen und Anliegen vorbringen und diese wurden von den Experten beantwortet.
Im Nachgang wurde zum Erörterungstermin ein Protokoll angefertigt. Die nächsten Schritte für die Genehmigungsbehörde sind nun die Abwägung der einzelnen Argumente und die Erstellung des Planfeststellungsbeschlusses. VERBUND rechnet mit einer positiven Entscheidung noch im Jahr 2024.